AGB 

Festival der Sinne-Verlag (Bücher, Zeitschrift, u.a.)

1) Die Geschäftsbedingungen des Festival der Sinne-Journals, Herausgeberin
Erfolgsmanagement Eva Laspas, in Folge Verlegerin genannt, basieren auf den
Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriften- und
Fachmedien-Verbandes, verlautbart im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“
vom 26. Jänner 1980.
2) Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Annahme durch die
Verlegerin.
3) Mit Auftragserteilung anerkennt der Auftragsgeber die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Verlegerin.
4) Haftung: Die Verlegerin ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin
zu überprüfen; hiefür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt dieser
jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung
entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche nach § 24 (7)
Pressegesetz an den Auftraggeber ab.
5) Maßgeblich für den Auftrag sind in erster Linie die in den jeweils gültigen
Anzeigenpreislisten festgelegten Geschäftsbedingungen und die schriftliche
Auftragsbestätigung des Verlages. Für nicht ausdrücklich geregelte Fragen gelten
die „Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriften- und
Fachmedien-Verbandes“.
6) Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die
Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
7) Termin und Platzierung: für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten
Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet.
Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung
bestimmter Termine oder - bei Bezahlung des im Tarif vorgesehenen
Platzierungszuschlages - von einer bestimmten Platzierung abhängig gemacht wird.
8) Einschaltaufträge sind im Zweifelsfalle innerhalb von 12 Monaten abzuwickeln.
Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages
bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden. Die Einschaltung hat in
diesem Fall in jener Nummer zu erfolgen, vor deren Anzeigenschluss die Zahlung
eingelangt ist.
9) Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der
Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die
Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber beigestellten
Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers
eingeschaltet wird.
10) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach
Erscheinen der letzten Einschaltung.
11) Wiedergabe: Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie
Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der beigestellten Druckunterlagen.
12. Im Falle erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer
Ersatzeinschaltung, oder, wenn der Zweck der Anzeige durch eine
Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung
eines angemessenen Preisnachlasses. Weitergehende Anspruche werden
ausdrücklich ausgeschlossen. Satz- und Druckfehler, die den Sinn der Einschaltung
nicht wesentlich beeinträchtigen, führen zu keinerlei Gewährleistungs-,
Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Dies gilt auch für Farbabweichungen,
die aus drucktechnischen Gründen erforderlich sind.
13) Probeabzüge werden nur über ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht
fristgemäßer Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
14) Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des
Belegexemplars anerkannt.
15) Storno: Eine Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag in
schriftlicher Form, spätestens zum Anzeigenschlusstermin, vorliegen, danach sind
folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 4 Wochen vor Druck 50% der
vereinbarten Summe, danach 100% der vereinbarten Summe zuzüglich
Steuern und aller bereits angefallener Kosten. Die Stornogebühr ist als
pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen,
wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches,
insbesondere auf das richterliche Mäßigungsgesetz aus welchen Gründen auch
immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. Die Fälligkeit der
Stornogebühr richtet sich nach der Stornorechnung.
16) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch Höhere Gewalt hat der Verlag
Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 Prozent der zugesicherten
Auflage ausgeliefert sind.
17) Zahlung: Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Nur so kann der bestellte Platz im jeweiligen Druckwerk gesichert werden.
18) Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss auf mehrere
Einschaltungen innerhalb eines Jahres. Der Rabatt wird je nach Sonderaktion, bzw.
bei der jeweiligen Ausgabe und ihrer Verrechnung berücksichtigt.
19) Kosten für die Herstellung und Bearbeitung der Druckunterlagen gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
20) Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der
Rechnung anerkannt.
21) Belegexemplare  sind je nach Projekt im Kostenbeitrag mit enthalten.
22) Formvorschriften: Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen,
Nebenabreden usw bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
23) Salvatorische Klausel:
Sollte einer der vorgenannten Punkte ungültig sein, behalten alle anderen ihre
Gültigkeit.
24) Gerichtsstand:
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt.

Festival der Sinne-Onlinemagazin

1) Geltungsbereich: Das Festival der Sinne-Onlinemagazin (FdS-OM) ist ein
überparteiliches unabhängiges Service von Eva Laspas (Herausgeberin). Es dient seinen
Mitgliedern (Partner von Partnerseiten) zur gemeinschaftlichen Bewerbung, gegenseitigen Unterstützung,
Förderung sowie der Suche nach passenden KooperationspartnerInnen. Daraus
entsteht für das FdS-OM keine wie auch immer geartete Verpflichtung zur
Aufrechterhaltung des Betriebes über die Dauer abgeschlossener Mitgliedschaften
hinaus.
2) Teilnahme und Leistungen: Nach Anmeldung und erfolgter Bezahlung des
Beitrages der Partnerseite/n können die Netzwerkmitglieder alle laut ihrem gebuchten
Leistungskataloges entsprechenden Leistungen nutzen. Die
Partner haftet selbst für die Richtigkeit ihrer Angaben und verpflichtet
sich, allfällige Änderungen ihrer Daten (Adresse, Namen, etc.) umgehend bekannt
zu geben. Für Spesen, die dem FdS-OM aus unrichtigen Angaben entstehen, haftet
das jeweilige den Schaden verursachte Mitglied.
3) Interner Newsletter (NL): Für den internen Austausch im FdS-OM gibt es
maximal 1x pro Monat zu beruflichen Anfragen, für die Suche nach einem
Produkt/einer Dienstleitung oder für die Suche nach Mitarbeitern oder
Kooperationspartnern einen internen NL. Ab der Registrierung als Partner
erhält jedes Mitglied automatisch den internen NL. Jedes Mitglied kann seine –
werbefreien - Kooperationswünsche, Anfragen, etc. an Leitung schicken. Diese
sammelt alle innerhalb eines Monats eingegangenen Anfragen und verschickt sie
kommentarlos im nächstfolgenden internen NL. Die Leitung behält sich vor,
Anfragen, die einen eindeutigen Werbecharakter haben, nicht zu veröffentlichen.
Für die direkte Bewerbung seiner Angebote bieten sich der externe NL (direkt an
Kunden) bzw. die zahlreichen PR-Funktionen der Partnerseite an. Antworten auf einen Beitrag aus
dem internen NL erfolgen bitte direkt an den Absender. Netzwerkmitglieder, die an
dieser Form des Austausches nicht interessiert sind, können sich vom internen NL
austragen lassen.
4) Externer Newsletter (NL): 10x pro Jahr um den 20. Eines Monats wird der
externe Newsletter direkt an sich eintragende Kunden über einen externen
Verteiler zu einem bestimmten Thema mit einem Leitartikel, mit gebuchten und/oder
bestellten PR-Klips Neuigkeiten und Veranstaltungstipps versandt.
Partner können im Rahmen der Vereinbarung hier ihren PR schalten.
5) Gegenlink: Zum Zeichen ihrer Mitgliedschaft setzen die FdS-Partner einen Gegenlink auf ihrer Website zu www.festivaldersinne.info. Ebenso stehen div. Banner zum Download und zum Einbinden zur Verfügung.
6) Preise, Zahlungsweise, Rechnungslegung: Die jeweiligen Kosten der Partnerschaft und die damit erhaltenen Leistungen stehen auf der Partnerseite. 
Nach Absenden der Bestellung bekommt der neue Partner mit dem Bestätigungsmail der Bestellung die Rechnung per E-Mail und kann seine Texte/Bilder schicken. Nach Einlangen des Rechnungsbetrages auf
dem Konto der Leitung wird die Partnerseite freigeschaltet, die Info darüber erfolgt ebenso per Mail.
7) Änderungen: Die Leitung behält sich das Recht vor kostenlose Services und/oder bereitgestellte Informationen zu ändern, zu aktualisieren und zu entfernen. Daraus entsteht keinerlei Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.
8) Haftung: Die Leitung übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben von Teilnehmerinnen oder deren webseitiger Inhalte.
Sie übernimmt keinerlei Haftung für unaufgefordert übermittelte Informationen, redaktionelle Inhalte, Manuskripte, Fotos oder sonstige Unterlagen. Sie haftet nicht für Schäden, die aus der Teilnahme oder der Nutzung des Internetangebotes entstehen. Ebenso haftet sie nicht für die Erreichbarkeit des
Internetangebotes, sofern diese nicht innerhalb der Verantwortung der Leitung liegt, sondern auf technischen oder sonstigen Probleme beruht und außerhalb ihres Einflussbereichs stehen.
9) Datenschutz: Über die explizit zur Veröffentlichung gekennzeichneten Informationen werden keinerlei persönliche Daten von Teilnehmerinnen ohne deren Einverständnis an Dritte weitergegeben. Für jedwede missbräuchliche Verwendung von veröffentlichten Daten übernimmt die Leitung keinerlei Haftung. Details zum Datenschutz finden Sie hier: https://www.festivaldersinne.info/datenschutzerklaerung/
10) Repräsentation: Korrespondenzen, Geschäftsanbahnungen oder Geschäftsabschlüsse, sowie jegliche öffentliche Repräsentation im Namen vom Festival der Sinne-Onlinemagazin oder Eva Laspas oder unter Hinweis auf oben genannte Namen in Österreich sind ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Leitung nicht gestattet. Bei Zuwiderhandeln behält sich die Leitung zivilrechtliche Schritte vor.
11) Ausschluss: Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können einen Ausschluss aus dem Netzwerk zur Folge haben. Handlungen, die das Netzwerk schädigen, haben ebenfalls den sofortigen Ausschluss zur Folge. Im Falle eines Ausschlusses kann keine Rückerstattung von bereits geleisteten Netzwerkbeiträgen oder Teilen davon erfolgen. Auch weitere, wie immer geartete Ansprüche an die Leitung sind ausgeschlossen.
12) Geschäftsbedingungen: Die Leitung behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überprüfen und nötigenfalls oder sinnvoller Weise anzupassen, zu erweitern oder zu verändern.
13) Salvatorische Klausel: Sollte einer der vorgenannten Punkte ungültig sein,
behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
14) Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich,
Gerichtsstand ist Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt.

Festival der Sinne Veranstaltungen:

1) Allgemeines:
Diese Teilnahmebedingungen sind integrierter Bestandteil der Anmeldung und
regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Firmen (Partner) und der Veranstalterin
Eva Laspas, ARGE Festival der Sinne (in Folge Veranstalterin).
2) Kosten:
Die jeweils angegebenen Teilnahmekosten beinhalten die Angebote wie auf der
Anmeldeseite beschrieben. Die FdS-Homepage kann wie folgt erreicht
werden: www.festivaldersinne.info, www.festivaldersinne.at, www.festival-der-sinne.
at. Die Preise verstehen sich zuzüglich 20% Mwst, Inserate zuzüglich 5%
Werbesteuer. Der Vorzugskundenrabatt gilt ausnahmslos nur für bereits
bestehende Kunden der ARGE-FdS oder den FdS-Netzwerkmitgliedern. Die
Bestellung über das Bestellformular von der Veranstalterhomepage bzw. nach
Abgabe des Anmeldeformulars ist für den Partner rechtsverbindlich und
unwiderruflich. Mit Abgabe der Anmeldung werden alle Teilnahmebedingungen vom
Partner anerkannt. Es obliegt der Veranstalterin, die Anmeldung zu akzeptieren. Die
Veranstalterin behält sich außerdem vor, Partner auszuschließen, wenn sie
annehmen muss, dass die Angebote auf unseriösen und/oder gesetzeswidrigen
Tätigkeiten basieren (z.B. Scientology, Psychokulte, Wahrsager...) oder wenn das
Angebot oder das Gebaren auf der Messe nicht der Philosophie des Festivals der
Sinne entspricht. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Veranstalterin mit
Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
3) Stornogebühren:
Bei Stornierung für Festival der Sinne-Wochen/BuchBazaar sind folgende
Stornogebühren zu bezahlen: Bis 4 Wochen vor inklusive des selben Tages des
jeweiligen Anmelde- und Zahlschlusses 50% Bearbeitungskosten, ab dem Folgetag
des jeweiligen Anmelde- und Zahlschluss 100% der vereinbarten Summe zuzüglich
Steuern und aller bereits angefallener Kosten, da zu diesem Zeitpunkt das
Programmheft bereits in Druck ist. Die Stornogebühr ist als pauschalierter
Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Partner
auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das
richterliche Mäßigungsgesetz aus welchen Gründen auch immer, auch aus dem
Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. Die Fälligkeit der Stornogebühr richtet
sich nach der Stornorechnung.
4) Zahlungsbedingungen:
Statt einer Anmeldegebühr für die Festival der Sinne-Wochen überweisen Sie
bitte (zur Sicherung Ihres Termines) nach Erhalt der Rechnung 50% prompt,
50% bis zum jeweilig genannten Zahlschluss. Die Rechnung kann nicht auf zwei
Rechnungspartner aufgeteilt werden. Etwaige Bankspesen gehen ausnahmslos zu
Lasten des Auftraggebers. Ein Termin gilt erst dann als sicher bestätigt, wenn die
gesamte Gebühr inklusive Mwst bis zum jeweiligen Zahlschluss bei uns eingelangt
ist. Sollte eine Zahlung nicht bis zum jeweiligen Zahlschluss bei uns einlangt sein,
erfolgt ein Ausschluss wobei die Veranstalterin berechtigt ist, den Termin
anderweitig zu vergeben. Ohne komplette Ausbezahlung der Rechnung erfolgt kein
Eintrag ins Programmheft print. Sollten zu dem Zeitpunkt bereits Teilzahlungen
geleistet worden sein, so werden diese abzüglich der 50% Stornogebühren
rücküberwiesen.
5) Rücktritt vom Vertrag seitens der Veranstalterin:
Die Veranstalterin ist berechtigt, vom Vertrag ohne Nachfrist mit sofortiger Wirkung
zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben, wenn sich herausstellt,
dass der Partner unpassend auftritt, unseriöse oder gesetzeswidrige Angebote
ausstellt oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt. Im
Falle des Rücktritts steht es der Veranstalterin frei ohne weitere Ankündigung über
den zugewiesenen Termin/Inserateplatz frei zu verfügen.
6) Höhere Gewalt:
Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch Höhere Gewalt hat der Verlag
Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 Prozent der zugesicherten
Auflage ausgeliefert sind.
7) Präsentationsmaßnahmen:
Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Lokation zum gebuchten Termin
gut auffindbar und präsentabel sowie zum Empfang von BesucherInnen bereit ist.
Er hat mit seinem Gebahren den Ruf der Veranstalterin gerrecht zu werden.
Anstößiges verhalten wird mit dem Ausschluss aus dem Netzwerk behandelt.
8) Haftung und Schadensersatz:
Da der jeweilig gemeldete Termin in den Räumlichkeiten des Partners stattfindet,
geht die Haftung auf den jeweiligen Partner über. Die Veranstalterin haftet nicht für
Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im
Zusammenhang der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung der
Veranstaltung den Besuchern, dem Partner selbst, dessen Bediensteten oder
dritten Personen aus welchen Gründen auch immer entstehen. Die Veranstalterin
haftet nicht für entgangenen Gewinn.
9) Werbemittel:
Der Partner bekommt von der Veranstalterin zu Werbezwecken entsprechendes
Werbematerial in Form von Journalen, Plakaten, Flyern zur Verfügung gestellt. Die
Kosten dafür sind in der Teilnahmegebühr enthalten.
10) Filmen und Fotografieren:
Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin die von ihm
zur Verfügung gestellten Bilder auf seriöse Veranstaltungsseiten (Termineinträge im
Internet) und im Zusammenhang mit seinem Vortrag/Termin auf ihrer FBSeite
https://www.facebook.com/festival.der.sinne verwendet. Außerdem kann sie
während der Termine fotografieren und filmen und die daraus entstandenen Fotos
oder Filme für eine Veröffentlichung verwenden. Der Partner verzichtet in diesem
Zusammenhang auf alle Einwendungen aus den gewerblichen Schutzrechten,
insbesondere dem Urheberrecht und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
11) Datenschutz:
Über die Nennung in Werbemitteln und der Internetseiten hinaus werden die Daten
der Partner nicht an Dritte weitergegeben. Der Partner erklärt seine ausdrückliche
Zustimmung, dass seine Daten – gegen jederzeitigen Widerruf - von der
Veranstalterin auch zur Zusendung von anderen geschäftlichen Informationen
verwendet werden können. Der Partner stimmt der Zusendung von elektronischer
Post (Infomails) im Rahmen der Vorbereitung und Veranstaltung zu.
12) Formvorschriften:
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen,
Nebenabreden usw bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
13) Salvatorische Klausel:
Sollte einer der vorgenannten Punkte ungültig sein, behalten alle anderen ihre
Gültigkeit.
14) Gerichtsstand:
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt.

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